Bei uns nicht! Schutzkonzept

Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch

Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Dafür setzen wir uns z.B. auch bei unseren Mitarbeitendenfortbildungen
ein!

Seit 2003 gibt es das Programm der EJ gegen sexuellen Missbrauch. Dafür sind in jedem Dekanat zwei Vertrauenspersonen benannt. Die Vertrauenspersonen unterliegen der Schweigepflicht. Alle Gespräche bleiben damit streng vertraulich. Diakonin Bärbel Prager und Diakon Stefan Schurkus wurden vom Dekanatsjugendkonvent am 17. März 2020 als unabhängige Vertrauenspersonen gewählt.

Mehr zum Schutzkonzept der Evangelischen Jugend in Bayern findest du hier.

Die Vertrauenspersonen
Prävention

Diakonin Sara Neidhardt
Tel.: 09187/9674076
@: sara.neidhardt@elkb.de

Stefan Schurkus Vertrauensperson

Diakon Stefan Schurkus
Tel.: 0152/26972523
@: troikus(at)freenet.de

An die Vertrauenspersonen kannst du dich wenden…

… als Betroffene_r, wir unterliegen der Schweigepflicht und helfen dir weiter.
… als Mitarbeiter_in, wenn du einen konkreten Verdacht hast oder ein Missbrauchsopfer dir von seinem Erlittenen erzählt hat.
… als Kollege_in, wenn du weitere Informationen oder Material benötigst.

Hilfe für Betroffene und Angehörige

Betroffenen und Angehörigen bietet das Hilfetelefon N.I.N.A. e.V. eine unabhängige Beratung an:

Ansprechpersonen für Missbrauchsopfer
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt haben die Gliedkirchen der EKD Ansprechpersonen benannt.

Evangelische Beratungsstellen
Das Internet-Angebot der Evangelischen Diakonie vermittelt Ansprechpersonen bundesweit.

Evangelische Kirche in Bayern
Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt durch die ELKB.

Außerdem existiert eine telefonische Anlaufstelle beim Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung:
Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung

Weitere Informationen zu den Programmen der Evangelischen Kirche gibt es hier: http://www.ekd.de/missbrauch/

Was uns sonst noch wichtig ist:

Prävention sexueller Missbrauch ist ein festes Thema bei unsere Jugendleiter_innenausbildung (Grundkurs). Hier werden die angehenden Jugendleiter_innen für das Thema sensibilisiert und im Umgang geschult.
Auch bei unserer Konfiteamer_innenausbildung wird das Nähe und Distanz thematisiert.
Für unsere größeren Freizeiten wird der Verhaltenskodex ins Bewusstsein gerufen und von allen Mitarbeiter_innen unterschrieben.
Ebenso müssen die Betreuer_innen auf unseren Freizeiten, ein erweitertes Führungszeugnis (Bundeskinderschutzgesetz) vorgelegt haben.

Der Verhaltenskodex
  1. Ich verpflichte mich alles zu tun, dass bei uns in der evangelischen Jugendarbeit keine Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch möglich werden.
  2. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, Kinder und Jugendli-chen wahr und ernst.
  3. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
  4. Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass andere in den Grup-pen, Angeboten und Aktivitäten sich so verhalten.
  5. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Gruppenmitglieder und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.
  6. Ich nehme in meiner Aufgabe als Mitarbeiterin bzw. als Mitarbeiter die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.
  7. Als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir an-vertrauten jungen Menschen.
  8. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich weiß, dass ich und Be-troffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe bei den beauftragten Vertrauenspersonen in Verbänden und Dekanaten bekommen können.
  9. Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch als auch die Kommunikation über die sozialen Netzwerke.
  10. Dieser Verhaltenskodex setzt nur den Grundrahmen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ich verpflichte mich deshalb in meinem Aufgabengebiet verbindliche Verhaltensregeln mit den anderen Mitarbeitenden zu vereinbaren und einzuhalten.